Das Recht, Animes im Internet öffentlich anzubieten – als Download oder Stream, gegen Entgelt oder kostenfrei - haben grundsätzlich nur Unternehmen, die den betreffenden Anime produziert haben oder Akteure (in der Regel sind das auch Unternehmen), die dieses Nutzungsrecht durch einen Lizenzvertrag erworben haben.
Für das Urheberrecht an Animes im Internet gilt deshalb
eine einfache Regel:
Keine Privatperson hat das Recht, Animes im Internet zu veröffentlichen.
Wenn Privatpersonen Animes auf öffentlich zugänglichen Webseiten uploaden oder in Peer-to-Peer-Netzwerken up- und downloaden, verletzen sie in jedem Fall das Urheberrecht, handeln also eindeutig illegal.
Sinn & Zweck des Urheberrechts ist es, die Interessen von Menschen und Unternehmen zu schützen,
die mit ihrer Kreativität, Arbeit und Geld einzigartige Produkte geschaffen haben.
Das Urheberrecht soll sicherstellen, dass diese Akteure von ihrer Arbeit leben können.
Es soll gewährleisten, dass sich gute, professionelle Arbeit in Kultur und Wissenschaft lohnt.
Auch Menschen, die in anderen Branchen beruflich tätig sind, verlangen und bekommen für gute Arbeit gutes Geld.
Jeder Schöpfer eines kreativen Werkes hat deshalb das Recht, selbst darüber zu bestimmen,
wer sein Werk zu welchem Preis und welchen Bedingungen nutzen (anschauen, hören, weiterverarbeiten, verwerten etc.) darf.
Dieses Recht verletzen Menschen, die ein kreatives Produkt eigenmächtig in ihre Verfügung bringen und
zum Nachteil der Urheber des Produkts verwenden, z.B. indem sie Kopien von Videos kostenlos ins Internet stellen.
Das Rechtsverständnis vieler Nutzer, die arglos und mit gutem Gewissen Animes im Internet up- und downloaden und von Personen,
die sich beschweren, wenn wir illegale Kopien an die Betreiber der Videoplattformen melden, basiert auf weit verbreiteten
Mythen des Alltags.
Das sind Ansichten, die Internetnutzer in ihrem Alltagsverständnis für richtig halten, die aber aus Sicht des geltenden Urheberrechts falsch sind. Nachfolgend stellen wir solchen Alltagsmythen über das Urheberrecht die tatsächliche Rechtslage gegenüber:
Animes werden im japanischen Free-TV – also für japanische TV-Zuschauer kostenfrei – gezeigt. Die japanischen Urheberrechtsbesitzer der Animes geben damit für alle Menschen auf der Welt das Recht frei, diese Animes kostenlos anzuschauen.
Auch nach der Ausstrahlung eines Animes im Free-TV bleiben die Nutzungsrechte in der alleinigen Verfügung der Akteure, die diesen Film produziert haben bzw. der Akteure, die bestimmte Nutzungsrechte an diesem Anime per Lizenzvertrag erworben haben.
Wenn die Rechtslage nicht so wäre, könnte jeder, jeden Film, der im deutschen Free-TV ausgestrahlt wird, aufnehmen, auf DVD pressen (kostet heute ja nicht mehr viel) und die DVD’s verkaufen.
Fansubber investieren viel eigene Arbeit, wenn sie Animes untertiteln. Durch diese Arbeit erwerben sie das (Urheber)Recht, ihre „Werke“ im Internet zu verbreiten.
Fansubber bringen zwar eigene und oft auch qualifizierte Arbeit ein, wenn sie Animes untertiteln, dabei erwerben Sie jedoch bestenfalls Urheberrechte an Ihrer eigenen Übersetzung.
Da sie aber weder Nutzungsrechte an der Bildspur noch an den von ihnen übersetzten Originaltexten besitzen, haben Sie nicht das Recht das Video im Internet zu veröffentlichen.
Wenn die Rechtslage nicht so wäre, könnte jeder ein Buch, das in einer anderen Sprache erschienen ist, ins Deutsche übersetzen und auf dem deutschen Markt verkaufen.
Raubkopien sind nur Videos, die direkt von einer DVD kopiert (gerippt) wurden. Wenn man sich diese Videos aus einer Quelle „irgendwo“ aus dem Internet beschafft, handelt es sich nicht mehr um Raubkopien.
Der Begriff „Raubkopie“ ist in der Tat missverständlich. Sachlich und sprachlich korrekter ist es von "illegalen Kopien" zu sprechen. Denn es handelt sich um die Kopie eines Films bzw. von Teilen eines Films, für den/die betreffende Person kein Recht für die jeweilige Nutzung hat. Dabei spielt es keine Rolle, woher und auf welche Weise die betreffende Datei beschafft wurde. Dass Webseiten, auf denen illegale Kopien von Animes in gut sortierten Katalogen angeboten werden, illegal sind, erkennt man schon daran, dass die Betreiber dieser Webseiten keine Angaben zu ihrer Identität machen.
Fansubs sind keine illegalen Kopien von Animes, die von deutschen Verlagen produziert und vertrieben werden, da Fansubber als Ausgangsmaterial für ihre Arbeit japanische Masterkopien verwenden.
Wie vorgehend dargestellt: Rechtlich geht es darum, dass es sich um die Kopie eines Films bzw. von Teilen eines Films handelt, für den/die betreffende Person kein Recht für die jeweilige Nutzung hat. So lange der betreffende Anime-Titel noch nicht in Deutschland lizensiert wurde, verletzen Fansubs dieses Animes die Urheberrechte des japanischen Produzenten. Nachdem ein deutscher Verlag die Nutzungslizenz für diesen Titel erworben hat, hat dieser Verlag in der Regel die exklusiven Rechte für den Vertrieb dieses Titels (synchronisiert und mit Untertiteln) im deutschsprachigen Raum. Fansubs dieses Animes, die nach der Lizensierung im Internet verbreitet werden, verletzen deshalb die Nutzungsrechte dieses deutschen Verlages.
Wenn ich eine Anime-DVD im Laden gekauft habe, darf ich diese Videos zu Hause meinen Freunden zeigen und ihnen die DVD verleihen, deshalb kann ich diese Videos auch allen meinen Freunden auf Youtube zeigen.
Mit dem Kauf der DVD erwirbst du nur das Nutzungsrecht, die Animes im privaten Bereich anzuschauen. Wenn du die Animes von der DVD „runterkopierst“ und ins Internet stellst, stellst du diese Animes für die öffentliche Nutzung zur Verfügung.
Youtube ist eine öffentliche Videoplattform – deshalb kann dort jeder die Videos hochladen, die ihm gefallen.
Auf Youtube, ebenso wie auf allen anderen Plattformen, auf denen private Nutzer Videos hochladen können, gibt es klare Auflagen, dass nur Content hochgeladen werden darf, für den der jeweilige Nutzer die Urheberrechte hat.
Darauf wird bei jedem Upload ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht kennt Youtube kein Pardon. Ein Account, in dem mehrfach oder mehrere illegale Kopien hochgeladen wurden, wird von Youtube selbst Ratz-Fatz komplett gesperrt.
Wer sich über das Thema Urheberrecht gründlich schlau machen möchte, dem empfehlen wir diese Adressen:
irights:
Urheberrecht in der digitalen Welt
Bundeszentrale für politische Bildung:
Dossier Urheberrecht