Es kursiert auf YouTube das
Gerücht, wenn man ein Video spiegelverkehrt uploadet, so sei dies keine Urheberrechtsverletzung.
Dem ist nicht so. Wenn YouTube ein Video beim normalen Hochladen blockiert, so hat dies seinen Grund. Wenn man dann das Video einfach quasi spiegelverkehrt hochlädt oder sonstige Modifikationen (Abspielgeschwindigkeit etc.) vornimmt, so ist es dennoch eine Urheberrechtsverletzung.
Grund:
Man erwirbt, wenn man ein Video im TV aufnimmt oder auf DVD erwirbt oder auch in einem Video on Demand Shop erwirbt, nur die Nutzungsrechte am Video, nicht jedoch das Recht es irgendwo hochzuladen (verbreiten), es zu verändern (z.B. spiegelverkehrt machen) noch sonst irgendwie ein Recht, welches einem gestattet, das Video in irgendeiner Art zu veröffentlichen.
Konsequenz:
Wird ein Video dennoch hochgeladen, so hat ein Rechteinhaber auf YouTube die Möglichkeit, dieses löschen zu lassen. Es sei hier zu bedenken, dass nicht nur deutsche Rechteinhaber Ansprüche erheben können, sondern auch internationale, insbesondere die Firmen welche an der Produktion des Anime beteiligt waren!